Rechte für Patientinnen

Rechte für PatientInnen bei Verweigerung der Übernahme von

Osteopathie

Eine osteopathische Behandlung dauert in der Regel zwischen 25 - 50 Minuten. Die Anzahl benötigter Behandlungen richtet sich nach dem Beschwerdebild. Eine ärztliche Überweisung wird in der Regel nicht verlangt. Durch die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin wird Ihnen von den meisten Krankenkassen ein Teil der Behandlungskosten rückerstattet.

Der Protzentsatz der Rückerstattung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rückvergütung haben, kontaktieren Sie bitte vorab direkt Ihre Krankenkasse. 
Unsere Anerkennungsnummern: Miodrag Deva, ASCA  G582760  I EGK 31893 I EMR  G582760  

Die Abmeldung hat 24h im Voraus zu erfolgen, andernfalls wird der Arbeitsausfall in Rechnung gestellt.

Termine können NICHT über E-Mail geändert oder abgesagt werden.
Bitte benutzen Sie hierfür das Telefon!

Physiotherapie

Rechte für PatientInnen bei Verweigerung der Übernahme von Physiotherapieleistungen. Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts).

Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen.

Sie haben das Recht, Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten selbst zu bestimmen. Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen.

Beachten Sie jedoch, dass nach 36 Therapie-Sitzungen der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung beim behandelnden Arzt eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen kann. Die Abmeldung hat 24h im Voraus zu erfolgen, andernfalls wird der Arbeitsausfall in Rechnung gestellt.

Termine können NICHT über E-Mail geändert oder abgesagt werden.
Bitte benutzen Sie hierfür das Telefon!

Stosswellen Therapie

Eine Stosswellen Behandlung dauert in der Regel zwischen 5 - 10 Minuten. Die Anzahl benötigter Behandlungen richtet sich nach dem Beschwerdebild. Eine ärztliche Überweisung wird in der Regel nicht verlangt. Die meisten Krankenkassen erstatten nicht die Behandlungskosten.
Die Abmeldung hat 24h im Voraus zu erfolgen, andernfalls wird der Arbeitsausfall in Rechnung gestellt.
Termine können NICHT über E-Mail geändert oder abgesagt werden.
Bitte benutzen Sie hierfür das Telefon!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne Verfügung.

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